Seminartermine:
I. Teilnahmebedingungen
Anmeldung bitte mit Name, Vorname, Anschrift, Email, Handy, Tel. und Faxnummer an den BVD e.V.:
hier anmelden oder Infos anfordern.
Die Teilnahmegebühr beträgt 20 €.
BVD e.V. Mitglieder zahlen nur 15 €.
Achtung: die Teilnahmezahl ist begrenzt.
Bitte rechtzeitig anmelden!!!
Bei Überbuchung muss leider das Los entscheiden!
II. Seminarinhalte
Quelle: Techniker Krankenkasse
- gesundheitliche Aspekte
(u. a. Funktion des Ohres, Wirkung von Schall auf die Gesundheit, gehörverträgliche Schallpegel, Expositionsdauer, Bedeutung von Höhen und Bässen, Impulsschall versus Dauerschall)
- technische Aspekte
(u. a. A-Bewertung, Schallpegelmessung, Anordnung von Lautsprechern, räumliche Schallpegelverteilung bei Beschallung der Tanzfläche, Unterschied zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel
- rechtliche Aspekte
(u. a. Rechtslage, strafrechtliche u. zivilrechtliche Beurteilung, Haftung des Unternehmers und des DJs, aktuelle Rechtsprechung, Rechtsfolgen, Versicherungsschutz für DJs)
III. Hintergrund
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Erwägung gezogen, eine Schallpegelbegrenzung für Gäste auf der Tanzfläche einzuführen.
In der Diskussion sind Mittelungspegel von unter 100 dB(A)!! Teilweise wurde sogar der Wert von 95 dB(A) genannt.
Einführung eines DJ-Führerscheins
Um ein Gesetz mit diesen unrealistisch niedrigen Werten zu verhindern, hat der BDT e.V. in Zusammenarbeit mit dem BVD e.V. die Einführung eines DJ-Führerscheins vorgeschlagen.
Hierbei handelt es sich um eine Informations- und Aufklärungsveranstaltung mit abschließendem schriftlichem Test für Discjockeys und Discothekenunternehmer.
Discjockeys werden über gesundheitliche Folgen lauter Musik, über akustisch-technische Aspekte und über haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt und fortgebildet.
Die Inhalte dieses Seminarprogramms wurden von Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleuten aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung erarbeitet.
Viele Discothekenunternehmer haben bereits angekündigt, dass sie zukünftig nur noch DJs beschäftigen werden, die ihre fachliche Qualifikation im Umgang mit der Musiklautstärke durch den erworbenen DJ-Führerschein nachweisen können.
Denn die Unternehmer sehen sich einer steigenden Anzahl von Schmerzensgeldklagen gehörgeschädigter Gäste ausgesetzt!
Die Branche muss hier zusammenstehen.
Nur wenn möglichst viele DJs den DJ-Führerschein erwerben,
könnte eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung verhindert werden.
Dirk Wöhler
Präsident BVD e.V.